Zoll, Zollgebühren, Zollabfertigung, Customs, Einfuhr
Die Photolux GmbH liefert in alle Länder der Welt. Grundlage sind die nationalen und internationalen Zollvorschriften. Aktuell fallen für Industriegüter bei der Einfuhr in Schweiz keine Zollgebühren an (ab 1.1.1 2024). Die Zollvorschriften werden je nach Land im Bedarfsfall erst ermittelt. In der Regel wenn die zu liefernde Ware bestimmt ist. Es kann sein, dass der Kunde seinerseits mitwirken muss. Die Zollgebühren und die Zollabwicklung wird in der Regel bei Paketen durch den Versanddienstleister direkt mit dem Kunden abgewickelt. Die Ware gilt daher als zugestellt, wenn der Paketdienstleister die Ware von der Photolux GmbH übernommen hat. Für alle anderen zollpflichtigen Sendungen übernimmt die Photolux die Zollanmeldung für die Ausfuhr. Die Zollabfertigung im Lieferland ist Aufgabe der Spedition in Zusammenarbeit mit dem Kunden. Die Zollgebühren trägt stets der Kunde.Zollabwicklung, Zollgebühren für die Einfuhr Schweiz, Liechtenstein (Schweizer Zollgebiet) ab dem 1.1.2024
Die Schweizer Kunden der Photolux GmbH können jetzt die Waren ohne Zollgebühren einführen. Seit dem 1. Januar 2024 werden in der Schweiz keine Einfuhrzölle auf Industrieprodukte mehr erhoben. Diese Nachricht vereinfacht die Lieferungen bzw. die Einfuhr in die Schweiz. Bislang wurden Zollgebühren durch den Versanddienstleister direkt beim Kunden erhoben. Das fällt jetzt weg. Damit steht auch fest was die Produkte kosten zum Zeitpunkt des Kaufes.
Die Photolux GmbH ( www.photolux-shop.de ) als Lieferant für Fotografen und Druckdienstleister richtet sich nach den Wünschen der Kunden in der Schweiz bzw. im schweizer Zollgebiet /Liechtenstein). Aufgrund der Zollunion mit Liechtenstein gelten die Aufhebung der Zölle und die Vereinfachung der Tarifstruktur und somit für die Einfuhr auch dort.
Viele Kunden lassen sich die Waren auch in Grenznähe liefern und übernehmen selbst die Grenzformalitäten. Dann erhalten die Kunden nachträglich die Mehrwertsteuer zurück bei Vorlage der Ausfuhrbescheinigung. Das ist wirtschaftlich zu machen ab ca. 200 Euro. Oft ist es aber schon die Geschwindigkeit, die ausschlaggebend für diese Versandmethode ist. Das Ziel ist oft auch die Ersparnis bei den Versandgebühren.
Es gibt aber auch Firmen die eine Servicerolle übernehmen und die Päckchen sammeln und dann über die Grenze bringen und beim Schweizer Versanddienstleister wieder aufgeben. Auch für diese Firmen könnte es einfacher werden.
Informationen hierzu können Sie erhalten unter info@photolux.de oder direkt unter der Telefonnummer 09122 833029
Was ist zu beachten bei Paketlieferungen in die Schweiz?
Achtung: Mit dem Wegfall der Schweizer Zollgebühren ist jedoch die Verzollung an sich nicht weggefallen.
Trotz der Abschaffung der Zölle bleibt die Zollabfertigung natürlich erhalten. Weiterhin sind Zollanmeldungen für die Ausfuhr aus der EU und für die Einfuhr in die Schweiz notwendig. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Nähere Informationen dazu enthält die Botschaft zur Änderung des Zolltarifgesetzes Nr. 7.3.
Nach heutigen Wissenstand wird es neben der Abschaffung der Einfuhrzölle für sämtliche Industrieprodukte auch eine Zolltarifanpassung geben. Man möchte offensichtlich den komplexen Zolltarif vereinfachen. Dabei werden 9114 Tarifpositionen auf 7511 reduziert. Die Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat hierzu eine Excel-Tabelle "Vereinfachung des Zolltarifs 1.1.2024" veröffentlicht. Diese enthält die vorgesehenen Änderungen der Zollansätze sowie die neue Struktur des Zolltarifs.
Welche Industrieprodukte sind betroffen von dieser Zolltarifänderung?
Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse. Die Aufhebung der Industriezölle umfasst somit alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Agrarprodukte klassifiziert sind.
TIPP:
Damit können auch alle Inkjetpapiere von Hahnemühle, Canson, Breathing Color, Moab, Museo, Innova, Epson, Canon ohne Zollgebühren in die Schweiz eingeführt werden. Schweizer Fotografen haben jetzt den erleichterten Zugriff auf das Sonderformat A2+ mit 43,2 x 64,8 cm. Dieses 2:3 Format ist speziell für die 17 Zoll Drucker Epson SC-P900, Epson 3800, Epson 3880 und Canon PRO-1000 eingeführt worden.
Zusatzinformation Zollgebühren / Alternativen beim Kauf von Epson oder Canon Druckern
Photolux ist Distributor in Deutschland für die Papiermarken Hahnemühle und Canson. Für MOAB nimmt Photolux die europaweite Distribution war. Interessant dürfte in diesem Zusammenhang auch das Photolux Sortiment selbst sein. Photolux liefert auch Epson und Canon Drucker. Da die Garantiebedingungen z.B. für Fotodrucker von Epson in ganz Europa gelten, werden natürlich auch die Epson Drucker geliefert. Hier kann man Epson Garantie / Epson Warranty Informationen für alle europäischen Länder einsehen. Viele Schweizer Kunden holen auch Drucker direkt bei Photolux ab und verbinden diese Reise mit einem Workshop oder dem Besuch der Photolux Demo-Galerie.
TIPP:
Wer sich wit Qualität im Fotodruck beschäftigt findet hier weitere Informationen: #FinaleKomposition